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Hoch: Verwendung von Geldern der CDU-Fraktion Thema im Landtag

Veröffentlicht am 15.01.2010 in Landespolitik

Clemens Hoch, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Die SPD-Fraktion macht die Verwendung von Geldern der CDU-Fraktion und den Stand des Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion erneut zum Thema im Parlament. Auf Antrag der Fraktion soll sich der Rechtsausschuss des Landtags am Donnerstag, den 28. Januar 2010, mit mehreren Fragen dazu befassen. Die Sozialdemokraten fragen nach dem Inhalt der Anklage gegen den Ex-Fraktionsgeschäftsführer, ob mittlerweile auch gegen andere Personen ermittelt wird und welche Konsequenzen die angebliche Aussage des Abgeordneten Michael Billen (CDU) hat, er kenne die Namen jener bisher unbekannten CDU-Abgeordneten, mit denen der ehemalige Geschäftsführer in einem Berliner Nachtclub gewesen sein soll (Rheinpfalz vom 9. Januar 2010). Im Rechtsausschuss sollen auch die 386.000 Euro der CDU-Fraktion Thema sein, die möglicherweise illegal für Parteizwecke verwandt worden waren.“

Hier der Text des Antrags im Wortlaut:

„Stand des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Fraktionsgeschäftsführer der CDU“

Wie einer Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Mainz zu entnehmen war, wurden die Ermittlungen gegen den ehemaligen Fraktionsgeschäftsführer der CDU Markus Hebgen mittlerweile abgeschlossen und Anklage zum Amtsgericht (Schöffengericht) erhoben.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten. Vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung wird sie insbesondere gebeten, in ihrem Bericht auch Stellung dazu zu nehmen

• ob sich nach dem Ermittlungsergebnis Anhaltspunkte ergeben haben, die zu einem Ermittlungsverfahren gegen andere Personen, auch gegen Unbekannt, geführt haben, insbesondere ob sich wegen des dem Angeschuldigten vorgeworfenen Einsatzes der Fraktionskreditkarte in einem Berliner Nachtclub der Verdacht der Untreue i.S. des § 266 StGB oder der Beihilfe zur Untreue i.S. der §§ 266, 27 StGB ergeben hat,

• ob bei Vorliegen derartiger Ermittlungsansätze der Abgeordnete Michael Billen vernommen werden wird oder wurde, der ausweislich eines Artikels der Zeitung „Die Rheinpfalz“ vom 9. Januar 2010 gesagt haben soll, er kenne die Namen jener bisher unbekannten CDU-Abgeordneten, mit denen der Ex-Fraktionsgeschäftsführer in einem Berliner Nachtclub gewesen sein soll und

• auf welcher Grundlage die Staatsanwaltschaft Mainz zu dem Ergebnis gelangt ist, für eine Strafbarkeit nach § 266 StGB im Hinblick auf die mögliche Verwendung von Fraktionsgelder in Höhe von 386.000 Euro für Parteizwecke gebe es keine Anhaltspunkte, da sich Herr Hebgen nicht „selbst bereichert hätte“ (Mainzer Rhein-Zeitung vom 5. Januar 2010), obschon die Rechtsprechung und Praxis bislang davon ausgegangen sind, dass es für die Annahme einer Strafbarkeit nach § 266 StGB keiner eigenen Bereicherungsabsicht bedarf und im Falle illegaler Parteienfinanzierung eine schadensgleiche Vermögensgefahr anzunehmen ist.

Homepage Ein Hoch für Rheinland-Pfalz - Clemens Hoch ::.

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