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Innenminister Lewentz für neues NPD-Verbotsverfahren

Veröffentlicht am 24.11.2011 in Pressemitteilung

Ruland: „Andernacher SPD begrüßt Vorgehen des Innenministers“

Der Vorsitzende des Andernacher SPD-Stadtverbandes, Marc Ruland, begrüßt das Vorgehen des rheinland-pfälzischen Innenministers Roger Lewentz, die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens und dessen Erfolgsaussichten unter der Beachtung der Rechtsprechung des BVerfG prüfen zu lassen.
Lewentz hatte sich für ein neues NPD-Verbotsverfahrens ausgesprochen, nachdem das erste Verbotsverfahren im Jahr 2003 gescheitert war.

Damals sah das Bundesverfassungsgericht das Einschleusen von Spitzeln des Verfassungsschutzes als Hindernis für ein NPD-Verbot. In den vergangenen Jahren hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung mehrfach die Einleitung eines Verbotsverfahrens gefordert.
„Damals wie heute bestehen keinerlei Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD“, so Ruland. „Diese Partei ist offenkundig bestrebt, den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen. Sie ist menschenfeindlich, antisemitisch und antidemokratisch.“
Immer wieder fallen Mitglieder der NPD durch Äußerungen auf, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. „Rechtsradikale Hetze gegen Minderheiten und die Leugnung oder Relativierung des Holocaust sind in der NPD an der Tagesordnung“, so Ulla Wiesemann-Käfer, erste stellvertretende Vorsitzende der Andernacher SPD. Verbindungen der sogenannten „Nationaldemokraten“ zu Neonazi-Strukturen sind keine zufällige Begebenheit an der Parteibasis, wie Verfassungsschützer feststellen.
„Die schrecklichen Taten der rechtsextremen Terrorzelle aus Zwickau, die sich selbst als ‚Nationalsozialistischer Untergrund’ bezeichnet, und für die Morde an acht Deutsch-Türken und einem Griechen zwischen 2000 und 2006, sowie den Mordanschlag auf zwei Polizisten im Jahr 2007, verantwortlich ist, zeigt: die Gefahr des Rechtsextremismus darf nicht unterschätzt werden!“, betont der SPD-Landtagsabgeordnete Clemens Hoch.
„Wenn die Prüfung ergibt, dass die Aussichten eines NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe Erfolg versprechen, dann müssen wir dieses Mittel nutzen, damit sich unser Staat gegen den Rechtsextremismus zur Wehr setzt. Auch wenn ein Verbotsverfahren immer nur die „ultima ratio“ ist, darf unsere wehrhafte Demokratie nicht zulassen, dass Strukturen bestehen, die es Neonazis ermöglichen, sich unter dem Deckmantel der Demokratie in Parteiform zu organisieren“, so Ruland abschließend.

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