„Aktuelle Landesverordnung regelt Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern“

Veröffentlicht am 02.04.2020 in Pressemitteilung

Dritte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten

 

In Zeiten der Corona-Pandemie muss in der aktuellen Lage die Ausbreitung des Virus mit möglichst vielen Mittel verhindert werden – stets unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit. Daher wurde die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung unter der Feder von Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler erweitert. In Rheinland-Pfalz und damit auch im Landkreis Mayen-Koblenz gilt nun ein Betretungs- und Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Damit sollen die besonders gefährdeten Menschen unserer Gesellschaft vor Infektionen geschützt werden. Auch weitere Infektionsketten werden so unterbunden.

„Dieser Schritt ist angemessen und hilft, die Pandemie weiter einzudämmen. Wie groß der Erfolg sein wird, muss sorgsam abgewartet werden“, wie der Mayen-Koblenzer Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD) erklärt. „Neben den pflegebedürftigen Menschen sind besonders deren Angehörige hiervon betroffen. Wir sind uns bewusst, dass dieses Verbot zu emotional schwierigen und belastenden Situationen führen kann. Daher wurde die Verordnung so angepasst, dass in besonders schweren Härtesituationen unter strengen hygienischen Auflagen ein Besuch einzelner Personen möglich ist. Hier ist den Einrichtungsleitungen eigenes Ermessen eingeräumt. So wird man den komplexen Situationen vor Ort am besten gerecht“, erklären Dr. Alexander Wilhelm, Staatssekretär, und Marc Ruland, MdL.

Weitere Infos: www.corona.rlp.de

 

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