„Folter und Folterandrohungen haben in einem Rechtsstaat keinen Platz“, so Hoch zu den Feststellungen des EGMR: „Die Menschenwürde ist unser oberstes Gut und kann nicht abgewogen werden – auch nicht gegen andere wichtige Rechtsgüter.
„Folter und Folterandrohungen haben in einem Rechtsstaat keinen Platz“, so Hoch zu den Feststellungen des EGMR: „Die Menschenwürde ist unser oberstes Gut und kann nicht abgewogen werden – auch nicht gegen andere wichtige Rechtsgüter.
Der EGMR hat eine weise Entscheidung getroffen, denn er attestiert trotzdem den deutschen Gerichten in der Sache Gäfgen ein faires Verfahren. Auch dies ist Wesenskern des Rechtsstaats. Markus Gäfgen hat zu Recht für ein grausames Verbrechen die Höchststrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erhalten, so dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.“