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Gemeinsame Initiative aller Fraktionen zur Änderung des Bestattungsgesetzes

Veröffentlicht am 17.12.2014 in Landespolitik

Anklam-Trapp/Konrad/Thelen: Den pietätvollen Umgang mit Fehlgeburten sicherstellen

Nach intensiver Beratung über eine Änderung des Bestattungsgesetzes haben sich die Fraktionen des Landtags Rheinland-Pfalz auf einen Änderungsantrag geeinigt, der heute im Plenum beschlossen wurde. Ziel ist es, dass Leibesfrüchte aus Fehlgeburten oder Schwangerschaftsabbrüchen mit einem Gewicht unter 500 Gramm unter würdigen Bedingungen bestattet werden sollen. Zudem soll der Bestattungsort dokumentiert werden. Diese Vorgehensweise ist zwar schon gängige Praxis, wird aber nun auch rechtlich verbindlich geregelt. Auch wenn Eltern keinen Bestattungswunsch äußern, soll ein pietätvoller, menschenwürdiger Umgang mit Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gewährleistet werden.

"Die Neuregelung soll die medizinische Einrichtung oder den Arzt verpflichten, Fehlgeburten unter würdigen Bedingungen zu bestatten und den Bestattungsort zu dokumentieren", erläutert Hedi Thelen, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, die Änderungen. 

"Rheinland-pfälzische Krankenhäuser orientieren sich bereits an entsprechenden Richtlinien oder Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die geplante Gesetzesänderung schafft nun eine rechtlich verbindliche Basis für diese Richtlinien", so Kathrin Anklam-Trapp, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. 

Die neuen Regelungen sollen auch für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte gelten. "Eine individuelle Bestattung kann im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs aber nur mit Einwilligung der Frau erfolgen. Damit tragen wir der besonderen Konfliktlage der betroffenen Frauen Rechnung", erläutert Fred Konrad, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion die Neuerungen.

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