MAYEN-KOBLENZ

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Hoch: Behauptungen des Hinweisgebers fehlen sachliche Hinweise

Veröffentlicht am 11.06.2010 in Landespolitik

„Nach übereinstimmenden Aussagen der Zeugen des Ministeriums des Innern und für Sport und des Landeskriminalamtes konnten die pauschalen Angaben des so genannten Hinweisgebers über angeblich betrügerisches Verhalten eines Schweizer Geschäftsmannes auch nach Einschaltung von Interpol nicht bestätigt werden.

Auch nach Einvernehmen des Hinweisgebers selbst kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Hinweisgeber mit Behauptungen ins Blaue hinein ohne sachlichen Hintergrund arbeitet. Der Hinweisgeber hat vielmehr selbst mit Kriminellen zusammen gearbeitet und hört sich gerne reden. All das taugt aber nicht als Grundlage für polizeiliche Ermittlungen im Komplex Nürburgring“, stellt Clemens Hoch, Obmann der SPD-Landtagsfraktion, fest.

„Bei der Geldwäscheverdachtsanzeige ist entscheidend, dass der Verdacht unbegründet war. Die in Rede stehenden Kontenbewegungen waren plausibel erklärbar und die Geldquelle war die Nürburgring GmbH“, so das Fazit von Hoch.

„Ich bin froh, dass der Untersuchungsausschuss heute einen Beweisschluss zum Thema „Zahlungsvereinbarung und Provision“ gefasst hat. Die SPD sieht hier zügigen Aufklärungsbedarf und hat den Termin für die Beweisaufnahme bereits für den 2. Juli 2010 vorgeschlagen und Ingolf Deubel als zusätzlichen Zeugen benannt“, bemerkt Hoch.

Hoch zu den neuerlichen Vorwürfen von CDU und FDP, die Regierung mauere weiter: „Hier bleibt lediglich festzustellen, dass dem Untersuchungsausschuss die in Rede stehenden Unterlagen vorliegen. Die Vorwürfe gehen daher ins Leere.“

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