
SPD Abgeordnete Clemens Hoch bestätigt den Erhalt auch nach einer Verwaltungsreform.

SPD Abgeordnete Clemens Hoch bestätigt den Erhalt auch nach einer Verwaltungsreform.
Seit der letzten Kommunalreform vor 30 Jahren hat sich die Welt verändert. Auf die neuen Anforderungen unserer Gesellschaft reagiert das Land Rheinland-Pfalz mit einer Kommunal- und Verwaltungsreform. Nun hat die Landesregierung jetzt die Gesetzent-würfe zur Kommunal- und Verwaltungsreform vorgelegt.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Clemens Hoch hatte sich gemeinsam mit Andernachs Oberbür-germeister Achim Hütten bereits im Vorfeld dafür stark gemacht, dass die Städte Andernach und Mayen ihre Jugendämter behalten. „Die Zuständigkeitsänderungen sollen zu einer orts-, sach- und bürgernäheren Aufgabenausübung führen“, erklärt Clemens Hoch. „Deshalb freue ich mich, dass das Kabinett in Mainz meiner Anregung gefolgt ist, die Aufgaben dieser beiden Jugendäm-ter nicht auf Jugendamt des Landkreises Mayen-Koblenz zu übertragen.“
Ziel des Gesetzentwurfs sei eine Verbesserung der behördlichen Zuordnung von Aufgaben und von Verfahrensabläufen. Mit der Neuordnung werde die Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungs-kraft von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden gestärkt. Gleichzeitig trägt die Re-form der Tatsache Rechnung, dass der demografische Wandel und die sich damit verändernde Bevölkerungsstruktur neue Antworten im Bereich der Verwaltung erfordern.
Positiv bewertet der SPD-Landtagsabgeordnete die rege Beteiligung der Menschen bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens. „Die Anregungen aus der Bevölkerung wurden aufgegrif-fen und diskutiert und es hat mich gefreut zu sehen, wie sehr sich unserer Bürgerinnen und Bür-ger bei der Gestaltung Ihrer Heimat beteiligen“, führt Hoch aus. Das SPD regierte Land Rhein-land-Pfalz hat mit dieser umfangreichen Bürgerbeteiligung bundesweit eine Vorreiterrolle einge-nommen und Meilensteine gesetzt.
Diskutiert wurden Maßnahmen zur Verbesserung der gemeinsamen Aufgabenerfüllung, der Ver-fahrens- und Verwaltungsabläufe, zum Ausbau der Bürgerdienste und zur Erweiterung der Mög-lichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zur unmittelbaren Bürgerbeteiligung in Selbstverwaltungs-angelegenheiten. Die in dem Gesetzentwurf formulierte so genannte Experimentierklausel ermög-licht es Ausnahmen von landesrechtlichen Zuständigkeits-, Form- und Verfahrensregelungen zu erlauben. Außerdem soll auch das Zweckverbandsgesetz geändert werden, um die Kommunalen Kooperationen deutlich auszuweiten.
Um noch mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, sollen das Mindestunterschriftenquorum für Bürgerbegehren von 15 Prozent auf 10 Prozent und das Zustimmungsquorum für Bürgerent-scheide von 30 Prozent auf 20 Prozent gesenkt werden. „Damit bauen wir die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung weiter aus und ermöglichen es den Menschen in Rheinland Pfalz, sich noch aktiver in die Gestaltung ihrer Heimat einzubringen“, erklärte Clemens Hoch.
25.04.2026 - 25.04.2026 Flohmarkt in Ochtendung
Für den 25.04.2026 ist wieder ein Flohmarkt für Ochtendung in Planung.
Dieser findet an einem neuen Ort s …