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Ruland (SPD): 86% der Deutschen begrüßen Einführung des gesetzlichen Mindestlohn

Veröffentlicht am 26.03.2015 in Pressemitteilung

Mindestlohn stößt bei Millionen Arbeitnehmern und bei Arbeitgeberseite auf positive Resonanz

 

Wahlkreis/Mainz. Rund 86% der Deutschen begrüßen laut einer Studie von Infratest Dimap den Mindestlohn. „Das bedeutet: Die absolute Mehrheit der Menschen in unserem Land will, dass gute Arbeit auch gut und gerecht entlohnt wird“, so der Andernacher Landtagsabgeordnete Marc Ruland. „Ich kann mich persönlich an kein politisches Projekt der letzten Jahre erinnern, das auf so große positive Resonanz stieß.“

Umso erstaunter zeigt sich der SPD-Abgeordnete von der neuerlichen Kampagne gegen den Mindestlohn, der nicht zuletzt auch von einzelnen CDU-Bundestagsmitgliedern aus der Region getragen würde: „Noch vor der Einführung des Mindestlohnes hieß es, dieser würde die Konjunktur belasten und Arbeitsplätze kosten. Das Gegenteil ist der Fall. So verkündete etwa das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, der Mindestlohn habe keinerlei negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Zugleich attestierten die Forscher für das kommende Jahr ein Plus beim Bruttoinlandsprodukt von 2,2 Prozent“, so Ruland.

Nachdem dieses Scheinargument nunmehr durch die offiziellen Zahlen namhafter Wirtschaftsforscher eindrucksvoll widerlegt wurde, versucht man jetzt, den Mindestlohn als „Bürokratiemonster“ schlecht zu reden. Vorrangig geht es den Kritikerinnen und Kritikern dabei um die Arbeitszeitdokumentation. Diese stelle, so die Kritikerinnen und Kritiker, einen erheblichen Mehraufwand dar. Ich kann dazu nur sagen: „Ein Stift und ein Stück Papier, auf dem die tägliche Arbeitszeit vermerkt wird, sind kein  ‚erheblicher’ Mehraufwand, wie ich es selbst aus der Erfahrung mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiß. Bei Fragen steht allen Interessierten das Bundesministerium zudem mit Rat und Tat zur Seite. So können alle wichtigen Fragen mithilfe der Internetseite www.der-mindestlohn-gilt.de oder über die Telefonhotline 030/60280028 beantwortet und etwaige Missverständnisse ausgeräumt werden. Weiterhin steht das Dokument zur Arbeitszeiterfassung hier zum Download bereit“, so Ruland weiter.

Was die Dokumentationspflicht hinsichtlich der Arbeitszeit angeht, so weist Ruland darauf hin, dass diese schon lange gang und gebe sei – übrigens aufgrund eines Gesetzes, das seinerzeit, 1994, von CDU und FDP eingeführt wurde. Seit dem damals verabschiedeten Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden täglich dokumentieren. Gleiches gilt für Branchen mit einem Branchenmindestlohn. Neu hinzugekommen sind hierzu lediglich geringfügige Beschäftigte, also die sogenannten Minijobber, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht schon vor Einführung des Mindestlohnes über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zur Dokumentation ihrer Arbeitszeit verpflichtet waren. „Die Dokumentation der Arbeitszeiten dient bereits seit Einführung des Arbeitszeitgesetzes der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, so Ruland weiter.

Zudem weist der Landtagsabgeordnete darauf hin, dass die Debatte innerhalb der SPD-Landtagsfraktion, wie auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite und der Gewerkschaften äußerst produktiv verläuft. „Als Landtagsfraktion suchen wir selbstverständlich den Dialog mit allen Beteiligten. Unsere beiden  Mindestlohn-Dialoge sind ein zentraler Beleg hierfür. In einem wesentlichen Punkt stimmen wir dabei auch mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überein: Der Mindestlohn gilt und darf und wird in der Substanz nicht verändert werden! Dies ist unser Signal an die über drei Millionen hart arbeitenden Menschen, die von ihm profitieren: Gute Arbeit muss so entlohnt werden, dass sie ein gutes und würdevolles Leben ermöglicht. Der Mindestlohn ist hier die absolute Untergrenze dar, die nicht unterschritten werden darf. Um gerechte Löhne für die arbeitende Bevölkerung zu sichern, setzen wir zudem auf eine Stärkung der Allgemeinverbindlichkeit von Tariflöhnen und eine stärkere Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb“, so Ruland abschließend. 

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