MAYEN-KOBLENZ

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Ruland (SPD) begrüßt Verabschiedung von Schulgesetznovelle zur Inklusion

Veröffentlicht am 01.08.2014 in Pressemitteilung

Wahlkreis/Mainz. Der Andernacher Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD) begrüßt die vom Landtag beschlossene Änderung des Schulgesetzes hin zu einem vorbehaltslosen Wahlrecht für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese sollen künftig frei entscheiden können, ob ihr Kind an einer Regelschule (einer so genannten Schwerpunktschule) oder an einer Förderschule unterrichtet werden soll. Die Gesetzesnovelle tritt somit planmäßig zum neuen Schuljahr in Kraft. 

„Ich begrüße diese Gesetzesänderung ausdrücklich, da wir damit zum einen zentralen Forderungen der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nachkommen und gleichzeitig aufgrund der elterlichen Wahlfreiheit einen Schulkrieg, wie er mitunter in einigen anderen Bundesländern zu erleben war, vermeiden können“, erläutert Ruland.

Mit der Erweiterung der Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz, zu denen derzeit landesweit 263 Schulen der Primar- und der Sekundarstufe I gehören, mache die SPD-geführte Landesregierung zudem wichtige Schritte in Richtung der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung. Zudem wird bis 2016 mit der Ausweisung von etwa 40 neuen Schwerpunktschulen gerechnet. Allein im kommenden Schuljahr soll es nach aktuellem Stand acht neue Schwerpunktschulen geben.

„Damit schreiben wir nicht nur konsequent die Umsetzung der rechtlichen Schritte nach der UN-Behindertenrechtskonvention fort, sondern gehen auch wesentliche gesellschaftspolitische Herausforderungen an. Wer wie die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Klöckner mit Begrifflichkeiten wie ‚Totalinklusion‘ gegen die aktuelle Debatte polemisiert, statt sich sachlich an ihr zu beteiligen, hat wohl noch immer nicht begriffen, dass der Auftrag zur Umsetzung der Inklusion in Deutschland nunmehr bereits seit 2009 geltende Rechtslage ist“, so Ruland abschließend.

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