Ruland: „Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit wird ermöglicht“

Veröffentlicht am 18.12.2019 in Pressemitteilung

Andernach wird im nächsten Jahr über entsprechende Novelle der Friedhofssatzung beraten können

 

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute wichtige Änderungen am Bestattungsgesetz des Landes beschlossen. Der Mayen-Koblenzer Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD) begrüßt dies sehr. Es ermöglicht, dass in kommunalen Friedhofsatzungen ein Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit beschlossen werden darf. Hierzu hatten Kommunen bisher keine Ermächtigungsgrundlage und konnten keine wirksamen Regelungen treffen. Dieses Problem ist in der Rechtsprechung Bestandteil mehrerer – teils höchstrichterlicher – Rechtsprechung gewesen. Ruland selbst ist durch seine ehrenamtliche Tätigkeit im Stadtrat Andernach auf die Thematik aufmerksam geworden. Auf dessen Initiative hin wurde das Thema als Gesetzesentwurf angegangen und nun beschlossen.

Zu dem Gesetzesentwurf erklärt der Abgeordnete Marc Ruland: „Es ist nun endgültig an der Zeit, der Kinderarbeit in der Grabsteinproduktion entgegenzuwirken! Der Gedanke, dass in manchen Regionen der Welt Kinderhände unter Zwangsarbeit in Steinbrüchen ihre Gesundheit gefährden, damit Grabsteine auf dem Markt möglichst günstig sind, ist erschütternd. Das Bild von Kindern, die statt zu spielen oder zu lernen, schwere Felsblöcke schleppen, Natursteine mit notdürftig, gefährlichen Arbeitsmitteln bearbeiten und dabei Steinstaub ihre Lungen verschmutzt, muss jeden verantwortungsbewussten Entscheidungsträger zum Handeln bewegen: Diese Gräuel müssen wir verhindern, indem solche Grabsteine bei uns keine Abnehmer finden. Kommunalen und kirchlichen Friedhofsträgern wird durch diese Gesetzesnovelle nun ermöglicht, durch ihre Friedhofssatzungen die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit zu verbieten. Zulässig sind dann nur die Grabsteine, die nachweislich nicht aus Kinderarbeit hergestellt wurden. Das ist der richtige Weg. Unser Ziel ist und bleibt, Kinderarbeit komplett zu verhindern.“

Des Weiteren wird die Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage verlängert. Hierzu führt Ruland aus: „Den Tod eines geliebten Menschen können Angehörige meist in den ersten Tagen nicht so betrauern, wie es für sie persönlich wichtig wäre. Sehr oft werden Fragen über die Zeit auf Erden erst nach dem Unausweichlichen von den Hinterbliebenen besprochen. Diese, teils kleinen, teils sehr großen Entscheidungen müssen die Hinterbliebenen dann innerhalb einer siebentägigen Bestattungsfrist treffen. Organisatorische Fragen stehen an und die Beisetzung muss vorbereitet werden. Familien leben immer häufiger weit verstreut und Pfarrer sind für immer mehr Gemeinden gleichzeitig zuständig. Dies führt dazu, dass die Vorbereitungszeit knapp werden kann.“ Deswegen sei dieser Punkt der Gesetzesnovelle ein Schritt in die richtige Richtung.

„Wir wollen die Bestattungsfrist von sieben auf zehn Tage verlängern und somit der gesellschaftlichen Veränderung Rechnung tragen. Allen Angehörigen und Hinterbliebenen muss eine angemessene Zeit des Abschieds ermöglicht werden“, so Ruland weiter.

Während des Gesetzgebungsverfahrens hatten die Regierungsfraktionen noch eine weitere Änderung eingebracht. Bestattungen können künftig auch früher durchgeführt werden, wenn dies aus kulturellen oder religiösen Gründen gewünscht ist. Bisher ist eine Bestattung innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Mit dieser Änderung entsprechen die Ampel-Fraktionen vor allem den Wunsch von jüdischen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

 

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