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Ruland: „Will die CDU den Mindestlohn light?“

Veröffentlicht am 27.02.2015 in Pressemitteilung

Dokumentationspflicht stärkt Arbeitnehmerinteressen und ist bereits seit geraumer Zeit Pflicht

Wahlkreis/Mainz. „Mit Verwunderung habe ich die Pressemitteilung der örtlichen CDU-Bundestagsabgeordneten Mechthild Heil zum Thema Mindestlohn zur Kenntnis genommen“, so der Andernacher SPD-Landtagsabgeordnete Marc Ruland. Darin erklärte diese die Dokumentationspflicht im Rahmen des Mindestlohngesetzes schaffe übermäßige Bürokratie und richte sich gegen das auf gegenseitigem Vertrauen basierende Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Weiterhin sollen die Kontrollen des Mindestlohns durch den Zoll solange ausgesetzt werden, bis eine „Entrümpelung“ der Gesetzgebung stattgefunden habe.

„Die Äußerungen von Frau Heil zeugen von einem unglaublichen Unverständnis der Materie“, so Ruland. „Ein kurzer Blick in das bereits seit Mitte der 1990er-Jahre geltende Arbeitszeitgesetz hätte auch Frau Heil deutlich gemacht, dass eine Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten im Hinblick auf Überstunden in Deutschland bereits seit nunmehr 20 Jahren geltendes Recht ist. Wer angesichts der Ausweitung dieser Regelung über die reinen Überstunden hinaus jedoch derart in Panik gerät, entlarvt sich letztlich nur selbst.“ Auch mit dem Kommentar, man solle es doch bitte beim Vertrauen auf das gute Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern belassen, erntet die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete bei Ruland Unverständnis. „Selbstverständlich ist die starke Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite eine der besonderen Eigenschaften in der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Daraus aber den Schluss zu ziehen, alles sei ganz wunderbar und schwarze Schafe gäbe es nicht, ist ein trügerischer Fehlschluss auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir wollen insbesondere jene schützen, in deren branchengeregelte Tarifverträge, Branchenmindestlöhne und ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad eben nicht an der Tagesordnung sind. Ihnen hilft die Dokumentationspflicht als Mittel zur Durchsetzung ihres Anspruchs auf einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Wer die Dokumentationspflicht durchlöchern will, der will in Wahrheit den Mindestlohn schwächen. Scheinbar stellt Frau Heil diesbezüglich die Befriedung des Wirtschaftsflügels der Unionsparteien über die Interessen zahlreicher hart arbeitender Menschen auch in ihrem eigenen Wahlkreis. Ich frage mich: Will die CDU einen Mindestlohn light? Eine derartige Aushöhlung des Mindestlohns wird es mit uns nicht geben“, so der SPD-Abgeordnete abschließend. 

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