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SPD Kruft mal Satirisch:

Veröffentlicht am 02.03.2009 in Pressemitteilung

Barbara E., die HRE und der Rechtsstaat

02.03.09. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Managers der Hypo Real Estate (HRE) bestätigt. Der Manager hatte mit seinem Geschäftsgebaren den deutschen Staatshaushalt mit Bürgschaften und Garantien in Höhe von 100 Milliarden Euro belastet. Das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet, eine Fortsetzung des Vertrages sei der Bank nicht mehr zuzumuten, so das Gericht.

HRE behält sich weitere zivilrechtliche Klagen vor. Dabei geht es auch um Schadensersatz. Solche sind auch gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden der HRE anhängig, den ehemaligen Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer, der seine Aufsichtspflicht gröblichst verletzt hat.

Halt, nein, stopp! Alles gar nicht wahr! Bis hierher war Satire. Jetzt kommt die Realität. Vor Gericht stand kein Spitzenmanager, sondern eine Supermarkt-Kassiererin. Der Schaden beträft auch nicht läppische 100 Milliarden, sondern sage und schreibe €1,30. Barbara E., übrigens Gewerkschaftlerin (ein Schelm, wer Böses dabei denkt), hatte Pfandbons eingelöst, die Kunden verloren hatten. Richtig ist allerdings, dass das Gericht das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin zerrüttet sah. Dies sei, sofern der Arbeitgeber einen begründeten Verdacht vorbringen kann, durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Das Zusammentreffen dieses Urteils mit der größten Finanzkrise seit 80 Jahren ist ein pikanter Zufall. Dieser Zufall zeigt aber, nach Abzug aller juristischen Formeln, eines auf: Recht und Gerechtigkeit sind immer noch zweierlei. Ein mutmaßlicher Betrug in Höhe von € 1,30 wiegt juristisch offenbar schwerer als die milliardenfache Geldvernichtung durch eine orientierungslose Managerkaste. Der droht als Höchststrafe die Deckelung ihrer Gehälter bei 500.000 Euro. Das mag für einen Manager hart sein: Es ist immer noch ein Stück entfernt von dem Hartz-IV-Satz, von dem die Berliner Kassiererin jetzt leben muss.

Nun müssen bei einem solchen Fall alle Aspekte berücksichtigt werden. Barbara E. soll andere Kollegen bezichtet haben; so sei auch denen eine Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten. Auch habe es Möglichkeiten der Einigung gegeben. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt sich dennoch. Kann man auf einen solchen Vorfall nicht auch mit einer Abmahnung reagieren?

Und die Fragen gehen darüber hinaus: Klärt bitte endlich, welche Möglichkeiten der Strafverfolgung es bei Banken, Rating-Agenturen, Finanzdienstleistern, Aufsichtsbehörden gibt. Bleibt dieser Teil aus, zerrüttet auch dieses Urteil letztendlich nur Vertrauen: diesmal in den Rechtsstaat.

Quelle: Gewerkschaft TRANSNET

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