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Pressemitteilung der SPD-LandtagsFraktion

Veröffentlicht am 04.04.2008 in Landespolitik

J.Hartloff

Hartloff kritisiert EuGH-Urteil: Weitreichende Folgen der EuGH-Entscheidung zu Tariftreuegesetzen

Am Tag nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum niedersächsischen Landesvergabegesetz sieht der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Hartloff, weit reichende Folgen des Urteils für die bestehenden und geplanten Tariftreuegesetze der Länder. Hartloff: "Die Gewichtung des EuGH zur Allgemeinverbindlichkeit als Voraussetzung einer EU-Konformität verzerrt die tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen. Das Urteil des EuGH greift in die soziale Balance und in die politische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in Deutschland ein und ist zu kritisieren. Der EuGH hat die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen europäischen Ländern nicht ausreichend berücksichtigt."

Das Urteil fordere im Kern als eine Voraussetzung für die Aufnahme einer tariflichen Lohnbindung in ein Tariftreuegesetz die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der jeweiligen Tarifverträge und setze außerdem den öffentlichen Vergabesektor mit dem privaten Sektor gleich. Damit stehe das Urteil im Widerspruch zum Schlussantrag des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof und zur Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes. Der öffentliche Sektor habe dennoch weiterhin eine Verantwortung zugunsten des Gemeinwohls, so Hartloff. Wenn zudem in den meisten anderen europäischen Ländern, wie etwa in Frankreich, Mindestlöhne bereits Gültigkeit hätten und nur in Deutschland der Weg über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung oder über die Aufnahme in das Entsendegesetz gesucht werden solle, sei damit ein klarer europäischer Wettbewerbsnachteil von kleineren und mittleren deutschen Unternehmen und der Beschäftigten gegeben.

Hartloff: "Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen hat in Deutschland heute keine herausragende Stellung und betrifft nur ausgewählte Branchen. Aus diesem Grund wurde in Deutschland zur Sicherung des Lohnniveaus von der Bundesregierung auch der Weg über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gesucht. Diese Regelungen sind aber nur in denjenigen Branchen Erfolg versprechend, in denen sich bisher eine funktionierende Tarifvertragspraxis durchgesetzt hat."

Dennoch müsse man nun mit dem Urteil umgehen und nach Wegen suchen, wie eine Wettbewerbsverzerrung für kleine und mittlere Betriebe und, in einzelnen Fällen, auch ein europäisches Lohndumping weiterhin verhindert werden könne. Dies könne möglicherweise über modifizierte Tariftreuegesetze geschehen und müsse vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils genau geprüft werden, so Hartloff.

Hartloff: "Das Urteil des EuGH zeigt einen Weg auf, der in Deutschland über Mindestlöhne beschritten werden sollte." Der denkbare Weg über gesetzliche Mindestlöhne sei somit auch eine politische Schlussfolgerung aus der Entscheidung des EuGH. Zur Einführung von bundesweiten und branchenübergreifenden Mindestlöhnen hat die rheinland-pfälzische Landesregierung bereits im Jahr 2007 einen Gesetzentwurf vorgelegt. "Der Gesetzentwurf, der auch die Einführung einer Mindestlohnkommission beinhaltet, ist praktikabel, wurde im Bundesrat aber bisher von der CDU abgelehnt. Dieser Weg sollte weiter verfolgt werden."

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