MAYEN-KOBLENZ

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Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion

Veröffentlicht am 10.04.2008 in Landespolitik

Änderungsantrag zum Sparkassengesetz

Das Sparkassengesetz wird zurzeit in Rheinland-Pfalz fortentwickelt und modernisiert. Ziel der geplanten Modernisierung des Sparkassengesetzes ist unter anderem, europäische Richtlinien über Abschlussprüfungen umzusetzen und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung, der öffentlichen Hand und der Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen auch in Zukunft sicherzustellen. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf der Landesregierung befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung.

Nach Gesprächen hat die SPD einen Änderungsantrag zum Sparkassengesetz im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr angekündigt und im Landtag eingebracht, wie die wirtschafts- und finanzpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Margit Mohr und Frank Puchtler, mitteilen.

Zukünftig sollen den Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter ein qualifiziertes Stimmrecht in den Verwaltungsräten der Sparkasse und der Landesbausparkasse eingeräumt werden. Die hier vorgeschlagene Regelung sieht eine Doppelwahl vor, um den Forderungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz von 1994 nach einer lückenlosen Legitimationskette zwischen Träger und Organ öffentlicher Einrichtungen gerecht zu werden. Die vorgesehene Änderung knüpft an bestehende Regelungen in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen an.

Die weiteren Änderungen beinhalten neben notwendig gewordenen rechtlichen Anpassungen des Sparkassengesetzes an Änderungen des Kreditwesengesetzes und der Umsetzung von neuen Eigenkapitalvorschriften Basel II in nationales Recht eine Anpassung des Sparkassengesetzes an den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über eine Vereinigung der Landesbank Baden-Württemberg mit der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz.

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