MAYEN-KOBLENZ

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Ehrungen nicht doppelt regeln

Veröffentlicht am 25.01.2009 in Fraktion

Die CDU Fraktion im Verbandsgemeinderat Maifeld hat in Ihrem Antrag am 11.12.2008 verlangt, Personen auérhalb der Gremien zu ehren, die sich um die Verbandsgemeinde verdient gemacht haben. Die SPD Fraktion in Verbandsgemeinderat sieht auf der grundlage dieses Antrags keinen Handlungsbedarf.

Sehr zu Recht hat die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat in einem Antrag darauf hingewiesen, dass die Satzung der Verbandsgemeindeverwaltung öffentliche Ehrungen für Persönlichkeiten zulässt, die sich für die Belange der Verbandsgemeinde Maifeld eingesetzt und verdient gemacht haben. Solche Ehrungen sind nach 15-, 20- und 25-jährigen verdienstvoller Tätigkeit im politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich möglich.
Die Art und Form der Ehrungen hat der Verbandsgemeinderat ebenfalls in der Satzung festgelegt.
Eine nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Festlegungen unserer Satzung erachtet die SPD-Fraktion für entbehrlich. Die Mitglieder der SPD-Fraktion stehen fest zu den Festlegungen der Satzung und sehen es daher als richtig und ausreichend an, wenn die Leiterin der Verwaltung, zum Vollzug der Satzungsvorgaben, die notwendigen Schritte unternimmt, um Persönlichkeiten in unserer Verbandsgemeinde, die unter die Vorgaben zu öffentlichen Ehrungen fallen, diese zuteil werden zu lassen.
Hierzu regen die Sozialdemokraten in der Verbandsgemeinde an, alle Vereine des Maifelds abzufragen, ob von dort verdiente Mitglieder für eine Ehrung durch die Verbandsgemeinde vorgeschölagen werden.
Dazu muss weder die Satzung geändert werden, noch ist einen Beschluss durch den Verbandsgemeinderat notwendig.

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Olaf Scholz

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