Die CDU-Fraktion ist ihrer Verpflichtung dem Untersuchungsausschuss 15/3 die Originalakten zuzuleiten, nicht nachgekommen und hat nur Kopien ihrer Unterlagen vorgelegt. Das entspricht nicht der Rechtslage. Die SPD hat hierzu beantragt, dass die CDU die Originale beibringen muss. Clemens Hoch, SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss zur CDU-Finanzaffäre, fordert die CDU-Fraktion auf, umgehend die Originale der Akten vorzulegen.
Hintergrund:
Im Verfahren eines Untersuchungsausschusses sind, wie in vielen anderen Verfah-ren auch, grundsätzlich die Originalakten vorzulegen. Auf diese Verpflichtung weist auch Paul Glauben in Glauben/Brocker, „Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern“, § 17, Randnr. 9 ausdrücklich hin.