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Hoch: Erster Beweisantrag im Untersuchungsausschuss zum CDU Finanzskandal

Veröffentlicht am 19.11.2010 in Landespolitik

Die Mitglieder der SPD-Fraktion werden in der Sitzung des Untersuchungsausschusses 15/3 zum CDU Finanzskandal am Montag, den 22. November 2010 ihren ersten Beweisantrag einbringen.

„Es ist gut, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit jetzt aufnehmen kann. Denn, wie der Verfassungsgerichtshof geurteilt hat, hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, dass aufgeklärt wird, wie die CDU-Fraktion ihr vom Steuerzahler anvertrautes Geld illegal verwen-det hat“, so Clemens Hoch, Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss zum CDU Finanzskandal.

Im Raum steht hier u.a. der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung im erheblichen Um-fang. Der Beweisantrag thematisiert die für die CDU in den Jahren 2003 bis 2006 erbrachten Beratungsleistungen der Agenturen C4 und Allendorf. Er befasst sich unter anderen mit der Frage, welche Beratungsleistungen überhaupt erbracht worden sind, ob die Partei davon profitierte und ob die Fraktion dafür zahlte.

Als Zeugen sind im Beweisantrag neben Mitarbeitern der Beratungsagenturen, u.a. der Hamburger Finanzsenator Carsten Frigge, der damalige Fraktionsgeschäftsführer der CDU Markus Hebgen und der ehemalige Fraktions- und Landesvorsitzende Dr. Christoph Böhr benannt.

„Der Beweisantrag stützt sich auf die Angaben im Bericht des Rechnungshofs, der als Drucksache des Landtags öffentlich zugänglich ist. In diesem Bericht befinden sich eine Fülle von Feststellungen zu Missständen bei den Fraktionsfinanzen der CDU, den die SPD mit ihrem Beweisantrag aufgreift“, stellt Hoch fest.

Homepage Ein Hoch für Rheinland-Pfalz - Clemens Hoch ::.

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