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Ruland: Beschäftigte profitieren von neuem Tariftreuegesetz

Veröffentlicht am 07.11.2013 in Pressemitteilung

Erhöhung des Mindestentgelts künftig auch bei bereits laufenden Aufträgen

Wahlkreis/Mainz. Der Andernacher Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD) begrüßt die Gesetzesänderung des Landestariftreuegesetzes (LTTG). Mit dem am 1. März 2011 in Kraft getretenen rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz werden Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben verpflichtet, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Mindestentgelt zu zahlen, sofern keine Tariftreue gefordert werden kann. Das gegenwärtige rheinland-pfälzische Mindestentgelt beläuft sich auf 8,70 Euro pro Stunde.

„Mit dem Tariftreuegesetz haben wir in Rheinland-Pfalz ein wirksames Instrument gegen Dumpinglöhne geschaffen. Wer sich um Aufträge der öffentlichen Hand bewirbt, muss gute Löhne zahlen. Ein Geschäftsmodell, das auf Niedriglöhnen aufbaut, darf in Rheinland-Pfalz keine Zukunft haben. Mit der Gesetzesänderung haben wir weitere Verbesserungen für die Beschäftigten durchsetzen können. So werden künftig auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in bereits laufenden Aufträgen tätig sind, von der Erhöhung des Mindestentgelts profitieren“, erklärt Ruland.

Zudem enthält die Gesetzesänderung Verbesserungen hinsichtlich der Regelungen der Nachunternehmerkette und der Ermöglichung intensiverer Kontrollen zur Einhaltung der Tariftreue, sowie der Mindestentgeltverpflichtung im Bereich der Leiharbeit.

„Mit der Gesetzesänderung haben wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Rheinland-Pfalz abermals deutlich gemacht, dass wir an der Seite der Beschäftigten stehen. Wer gute Arbeit leistet, soll dafür angemessen entlohnt werden. Die Verbesserung des LTTG macht dies klar deutlich. Darüber hinaus werden wir uns auch in Zukunft auf allen politischen Ebenen für die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns einsetzen. Damit wollen wir erreichen, dass auch Beschäftigte, die im Bereich nicht-öffentlicher, privatwirtschaftlicher Aufträge tätig sind, angemessen bezahlt werden und auf Niedriglöhnen aufbauende Geschäftsmodelle endgültig der Vergangenheit angehören“, so Ruland abschließend. 

 

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