MAYEN-KOBLENZ

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Ruland und Pilger: „Das Kurzarbeitergeld wird verlängert!“

Veröffentlicht am 28.08.2020 in Pressemitteilung

Berlin/Koblenz, 28.08.2020 –Detlev Pilger, MdB, und Marc Ruland, MdL (beide SPD), begrüßen die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Mit einem großen Maßnahmenpaket will die Koalition die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der SARS-CoV2-Pandemie in Deutschland abmildern.

Detlev Pilger: „Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz! Es freut mich ungemein, dass wir uns beim Kurzarbeitergeld durchsetzen konnten.“ So wird die Bezugsdauer für Betriebe, die bis Ende 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021, verlängert. Außerdem erhöht es sich weiterhin ab dem vierten Monat auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent. Für Berufstätige mit Kindern sind es je 7 Prozent mehr.

Für Marc Ruland, Mitglied des Landtag Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der SPD im Landkreis Mayen-Koblenz, ist dies ein deutliches Signal, dass die SPD in der großen Koalition weiterhin der Impulsgeber ist. „Kaum jemand weiß, dass die SPD das Kurzarbeitergeld erfunden hat. In dieser Krise zeigt sich einmal mehr, dass wir mit diesem Instrument Schlimmeres verhindern können.“ Ruland zeigt sich auch erfreut über einen weiteren Beschluss: So soll aus einem EU-Fonds eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Mio. Euro für die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten besteht und zum anderen den Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorsieht.

Weitere Beschlüsse: Für kleine und mittelständische Betriebe wird die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms bis zum 31.12.2020 verlängert. Um allen Menschen Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. In diesem Zuge wollen die Koalitionäre den Zugang insbesondere von Künstlern, Soloselbst- ständigen und Kleinunternehmern durch eine geeignete Ausgestaltung des Schon- vermögens deutlich verbessern.

Von den bestehenden befristeten Hinzuverdienstmöglichkeiten wird die Regelung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs bis 450 Euro) generell an- rechnungsfrei sind, bis 31.12.2021 verlängert. Für Verleihbetriebe, die bis zum 31.3.2021 in Kurzarbeit gegangen sind, wird die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Leiharbeit Kurzarbeitergeld beziehen können, ebenfalls bis 31.12.2021 verlängert. Auch die derzeit geltende Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld wird bis zum 31.12.2021 gewährt.

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