Wahlkreis/Mainz. Wie wird die Diätverordnung für die Verpflegung von Kleinkindern in Kitas umgesetzt? Diese Frage wurde an die Mitglieder der SPD Mayen-Land und den Andernacher SPD-Landtagsabgeordnete Marc Ruland herangetragen.
„Die zuständige Staatsministerin Irene Alt teilte mir mit, dass die Diätverordnung, die detaillierte Vorschriften über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder enthalte, für ‚Caterer‘ von Kindertagesstätten gilt, die vorgefertigte Mahlzeiten mit dem Hinweis auf Eignung für Säuglinge und Kleinkinder anbieten. Tageseinrichtungen jedoch, die selbst Speisen für Säuglinge und Kleinkinder zubereiten, unterliegen dieser Vorschrift nicht“, erläutert Ruland.
Der Andernacher Landtagsabgeordnete weist außerdem darauf hin, dass die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und in Kooperation mit den Bundesländern den sogenannten „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ erarbeitet habe, der über die Website des DGE (www.dge.de) bezogen werden kann.
Eine eigene landesgesetzliche Regelung für die Zubereitung von Mahlzeiten in Kindertagesstätten liegt hingegen nicht vor. „Vielmehr“, so Ruland, „kommen hier die Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Sozialgesetzbuches zum Tragen, wonach die Zubereitung in der Verantwortung der einzelnen Träger liegt. Für Fragen der Lebensmittelaufsicht und der Hygiene sind die örtlichen Gesundheitsämter, Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre zuständig.“