
Clemens Hoch (SPD) begrüßt den Vorstoß der Landesregierung

Clemens Hoch (SPD) begrüßt den Vorstoß der Landesregierung
Die rheinland-pfälzische Landesregierung macht sich im Bundesrat mit einem Antrag für Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs in der Leiharbeit stark. Der SPD Landtagsabgeordnete Clemens Hoch erläuterte, warum die SPD sich mit Nachdruck für Leiharbeitnehmer stark macht.
„Zu viele Unternehmen nutzen Winkelzüge, um Tarifvereinbarungen zu umgehen und Löhne zu drücken. Wie raffiniert und brutal Unternehmen dabei vorgehen, zeigt längst nicht nur das Beispiel ‚Schlecker‘. Wir erleben den Missbrauch von Leiharbeit in vielen Unternehmen. Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch richtig“, so Hoch weiter: „Diesen Missbrauch müssen wir einschränken.“ Der rechtspolitische Sprecher der SPD Fraktion Hoch begrüßt deshalb ausdrücklich die aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Marburg. Dieses hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Drogeriemarktkette Schlecker die Mitarbeiterinnen einer geschlossenen Filiale in ihrem neuen Schlecker-XL-Markt im hessischen Gladenbach zu den bisherigen Bedingungen beschäftigen muss.
Das Instrument Leiharbeit, so Hoch, sei seinerzeit entwickelt worden, um Auftragsspitzen der Unternehmer abzufangen. „Nun müssen wir aber erleben, wie das Instrument genutzt werde, Arbeits- und Tarifbedingungen zu unterlaufen und flächendeckend Dumpinglöhne zu etablieren.“ Hoch dazu weiter: „Es kann nicht sein, dass inzwischen jeder achte Leiharbeitnehmer trotz Vollzeit-Arbeitsplatz die finanzielle Hilfe des Staates braucht, um über die Runden zu kommen.“
Schluss müsse damit sein, nur über das Problem zu reden. Die Bundesregierung sei gefordert, alles zu tun, die von Dumpinglöhnen in der Leiharbeit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stärken. „Der Gang zu Arbeitsagentur oder Arge dürfen wir den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nicht länger zumuten.“ Deshalb habe Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Ländern Bremen, Berlin und Brandenburg einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Gesetzeslücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu schließen.
„Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass für Leiharbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz "Gleiche Arbeit - gleiches Geld" ohne Ausnahme gilt. Außerdem soll wieder der Grundsatz gelten, dass Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt, aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden und die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzt wird.“
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